Beratungshilfe
Schreiben des Präsidenten an Fraktionen des Landtages sowie an Bündnis 90/Die Grünen
Sehr geehrte Damen und Herren,
"Damit die verfassungsrechtlich garantierte Gleichheit vor dem Gesetz auch in der Realität umgesetzt werden kann, darf niemand allein aus finanziellen Gründen daran gehindert sein, seine Rechte - sei es außergerichtlich oder im Rahmen eines Prozesses - wahrzunehmen. Daher haben Rechtsuchende, die die Mittel für die Beratung und außergerichtliche Vertretung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt nicht selbst aufbringen können, die Möglichkeit, Beratungshilfe und später gegebenenfalls Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen."
So die Ministerin der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt, Frau Prof. Dr. Angela Kolb, in der Broschüre Beratungs- und Prozesskostenhilfe.
Die Realität ist leider eine andere.
In Sachsen-Anhalt ist es schon längst gängige Praxis, dass Bedürftige von den Amtsgerichten regelmäßig unzulässigerweise auf angeblich vorhandene anderweitige Hilfemöglichkeiten verwiesen werden. Beratungshilfescheine erhalten sie nicht. Eine solche allgemeine Verweisung sieht das Beratungshilfegesetz nicht vor und schränkt die Bedürftigen unzulässigerweise in
ihren Rechten ein. Die Justizministerin verweist pauschal auf die Unabhängigkeit der Gerichte / Rechtspfleger. Der Zustand ist aus Sicht des Vorstandes nicht länger hinnehmbar. Die Bedürftigen haben keine Lobby.
Sind Ihrer Partei die vorgenannten Umstände bekannt? Billigen oder unterstützen Sie gar die Vorgehensweise der Gerichte oder was tut Ihre Partei, um den Bedürftigen zu helfen?
Ihrer Kurzfristigen Rückantwort sehen wir mit Spannung entgegen. Wir werden sie auf unserer Internetseite veröffentlichen, sind aber auch gerne und jederzeit offen für gemeinsame Gespräche und Lösungsvorschläge zum genannten Thema.
Wir haben diese Anfrage an alle im Landtag vertretenen Parteien sowie Bündnis 90/Die Grünen gerichtet. Wir werden diese Anfrage, dem Kreis der angesprochenen Parteien sowie die Antworten ins Internet stellen. Hiermit schätzen wir Sie einverstanden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Moeskes Lisec
Präsident der Rechtsanwaltskammer Präsidiumsmitglied der
des Landes Sachsen-Anhalt Rechtsanwaltskammer
Rechtsanwalt des Landes Sachsen-Anhalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht Rechtsanwalt
Beratungshilfe
Schreiben DIE LINKE. Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt vom 10.03.2011
"Sehr geehrter Herr Dr. Moeskes, sehr geehrter Herr Lisec,
bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 08.03.2011 möchte die Fraktion DIE LINKE. im Landtag von Sachsen-Anhalt gern Ihre Fragen beantworten und wie folgt Stellung nehmen.
Wir würden ebenfalls nach der Landtagswahl am 20. März 2011 von Ihrem Angebot Gebrauch machen wollen, mittels eines gemeinsamen Gespräches Lösungsvorschläge zum genannten Thema zu erörtern.
Beratungshilfe und später gegebenenfalls Prozesskostenhilfe sind oftmals die einzigen Möglichkeiten, damit sich auch Menschen mit geringem Einkommen anwaltlichen Rat - außergerichtlich oder später im Rahmen eines Prozesses - einholen können.
Diese Anspruchsmöglichkeit darf aus Sicht der Fraktion DIE LINKE in keiner Weise unzulässig eingeschränkt werden. Auch finanziell schlechter gestellte Bevölkerungsgruppen darf der Zugang zum Recht in keiner Weise verwehrt werden.
Uns ist durch Bedürftige bekannt geworden, das zuständige Amtsgerichte - auch in Sachsen-Anhalt - in den letzten Jahren versucht haben, potenzielle AntragstellerInnen mit der Begründung wieder wegzuschicken, sie könnten sich auch „wo anders, durch andere Stellen" beraten lassen; in „Hartz-IV"-Angelegenheiten z.B. vom „JobCenter" selbst.
Mit einer solchen Begründung wäre zu mindestens im Ansatz „der Bock zum Gärtner gemacht", da sich der/die Betroffene doch gerade gegen die ungerechte Entscheidung der „JobSenter" zur Wehr setzen möchte.
Es ist somit aus Sicht der Fraktion DIE LINKE für die/den Betroffene/n nicht zumutbar, den Rat derselben Behörde in Anspruch nehmen zu müssen, deren Entscheidung sie/er angreifen will.
Das soeben Beschriebene ist leider gängige Praxis (auch in Sachsen-Anhalt) - trotz eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 11. Mai 2009 (AZ 1 BvR 1517/08), welches ein solches Verfahren für verfassungswidrig erklärt hat.
Die Fraktion DIE LINKE teilt die dort vom Bundesverfassungsgericht getroffenen Grundsätze (Orientierungssatz) wie:
-
Gewährleistung der Rechtswahrnehmungsgleichheit, die eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten im Bereich des Rechtsschutzes gebietet, auch im außergerichtlichen Bereich;
-
der fiskalische Gesichtspunkt, Kosten zu sparen, kann nach den dargestellten Gründen nicht als sachgerechter Rechtfertigungsgrund zur Versagung der Beratungshilfe angesehen werden sowie
-
das die Fachgerichte ihren Entscheidungsspielraum bei der Auslegung des Beratungshilfegesetzes überschreiten, wenn sie einen Auslegungsmaßstab verwenden, durch den einem unbemittelten Rechtsuchenden im Vergleich zum bemittelten Rechtsuchenden die Rechtswahrnehmung unverhältnismäßig eingeschränkt wird.
Die Fraktion DIE LINKE wird sich auch in der sechsten Legislaturperiode dafür einsetzen, dass der Zugang zur Rechtssprechung und Rechtsberatung allen Menschen - unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Lage - gewährleistet wird. Unzulässige und verschärfte Anforderungen an die Gewährung von Beratungs- und Prozesskostenbeihilfe lehnen wir deshalb strikt ab.
In der Hoffnung, dass die Ihnen vorliegende Antwort die Positionierung der LINKEN zu der von Ihnen dargestellten Problematik verdeutlicht sowie in Erwartung einer angeregten Diskussion nach der Landtagswahl mit dem Blick auf Lösungsansätze verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
gez. Gudrun Tiedge
rechts- und innenpolitische Sprecherin"
Beratungshilfe
Schreiben CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt vom 15.03.2011
„Sehr geehrter Herr Dr. Moeskes, sehr geehrte Damen und Herren,
dankend habe ich Ihr Anschreiben vom 8. März 2011 erhalten und zur Kenntnis genommen. Die von Ihnen in Ihrem Anschreiben geschilderte Problematik, dass Rechtssuchende mit einem Beratungshilfeersuchen von Amtsgerichten abgewiesen und auf andere Hilfemöglichkeiten verwiesen werden, habe ich zum Anlass genommen und mich mit dem Justizministerium zur Klärung dieses Sachverhaltes in Verbindung gesetzt.
Der CDU-Fraktion ist wichtig, dass denjenigen, die Beratungshilfe in Anspruch nehmen können, diese auch erhalten. Niemandem soll der Zugang zur Beratungshilfe verwehrt werden. Dennoch möchten wir nicht pauschal über die Praxis urteilen, bevor wir nicht nähere
Informationen bzw. die bereits in die Wege geleiteten Maßnahmen zur Behebung dieser Missstände bei der zuständigen Stelle erfragt zu haben. Wir sind gern bereit, sobald uns ein Ergebnis vorliegt, Ihnen dieses nachzureichen.
Ferner erlaube ich mir den Hinweis, dass die Beratungshilfe nicht ausschließlich von Amtsgerichten und den dort beschäftigten Rechtspflegern erfolgen muss. Es besteht für den Ratsuchenden auch die Möglichkeit, sich direkt an einen Rechtanwalt zu wenden, der für den Mandanten alle ihn betreffenden Angelegenheiten der Beratungshilfe klärt. Auf die dem Rechtsanwalt dafür entstehende Gebühr kann er selbstverständlich freiwillig verzichten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Holger Stahlknecht MdL
Vorsitzender der Arbeitsgruppe"
Beratungshilfe
Schreiben BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landesverband Sachsen-Anhalt vom 15.03.2011„Sehr geehrter Herr Dr. Moeskes,
sehr geehrter Herr Lisec,
die Praxis der Gerichte, die in jüngster Zeit auch vermehrt auftritt, ist uns bekannt.
Es ist davon auszugehen, dass die derzeitige Praxis unter Kostengesichtspunkten erfolgt.
Wir wollen dieser Entwicklung entgegentreten und - bei Beachtung der Unabhängigkeit der Justiz - darauf hinwirken, dass Beratungshilfe rechtmäßig ohne Schikanen gewährt wird.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Prof. Dr. Claudia Dalbert gez. Christoph Erdmenger Landesvorsitzende Landesvorsitzender"
Beratungshilfe
Schreiben SPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt vom 30.03.2011
„Sehr
geehrter Herr Dr. Moeskes,
sehr
geehrter Herr Lisec,
für Ihr Schreiben vom 8. März 2011, in dem Sie mich über Probleme bei der Beratungshilfe informieren und uns zugleich Gespräche hierzu anbieten, danke ich Ihnen herzlich.
Die SPD hat sich stets dafür eingesetzt, dass umfängliche Möglichkeiten von staatlicher Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten auch außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens unabhängig vom Einkommen oder vom Vermögen eines Betroffenen gegeben sein müssen. Durch das Beratungshilfegesetz wurde, wie auch von Ihnen beschrieben, sichergestellt, dass die Situation von sozial schwächer bzw. stärker gestellten Menschen zum Erhalt von Hilfe weitgehend angeglichen ist.
Da Beratungshilfe nur dann gewährt werden kann, wenn dem Betroffenen keine anderweitige und zumutbare Möglichkeit der Rechtsberatung zur Verfügung steht, ist dies durch die Gerichte bzw. Rechtspfleger im Rahmen des Antragsverfahrens nach dem o. g. Gesetz zu prüfen und zu entscheiden.
Mir liegen trotz Nachfrage bei den zuständigen Stellen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der erhobene Vorwurf zutrifft, dass Bedürftige in Sachsen-Anhalt „regelmäßig unzulässigerweise auf angeblich vorhandene anderweitige Hilfemöglichkeiten verwiesen werden". Ich gehe auch davon aus, dass nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2009, die Beratungssuchenden in Fällen, die Ansprüche nach Hartz IV betreffen, nicht zum JobCenter verwiesen werden, sondern Beratungshilfe bei den Gerichten erhalten.
Die SPD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt wird sich auch künftig dafür einsetzen, dass die Rahmenbedingungen für eine angemessene Beratungshilfe im Land Sachsen-Anhalt gegeben sind. Jeder, der Anspruch auf Beratungshilfe hat, muss diese auch erhalten.
Sehr
geehrter Herr Dr. Moeskes,
sehr
geehrter Herr Lisec,
wie Sie wissen, hat sich unmittelbar nach den Wahlen am 20. März 2011 die SPD-Landtagsfraktion neu konstituiert. Im Weiteren werden sich auch die Arbeitskreise neu bilden. Sobald die neuen Strukturen arbeitsfähig sind, werde ich Ihr Schreiben zusammen mit meiner Antwort an den zuständigen Arbeitskreis mit der Bitte weiterleiten, Sie möglichst frühzeitig zu einem Gespräch zu dieser Problematik einzuladen.
Mit
freundlichen Grüßen
gez.
Katrin
Budde"