Schließung des Sozialgerichts Stendal
Schließung des Sozialgerichts Stendal
- Altmarkkreis Salzwedel
- Landkreis Stendal
- Landkreis Jerichower Land
- Kreisfreie Landeshauptstadt Magdeburg
- Landkreis Börde
- Lankreis Harz
- Salzlandkreis.
Sämtliche vor der Schließung des Sozialgerichts Stendal dort nicht erledigten Verfahren einschließlich der ruhenden Rechtsstreite werden am 1. November 2010 vom Sozialgericht Magdeburg übernommen. Diese Verfahren erhalten, soweit sie nicht ruhend gestellt sind, aus datentechnischen Gründen ein neues Aktenzeichen, welches den Beteiligten mitgeteilt wird.
Da die Richterinnen und Richter des Sozialgerichts Stendal an das Sozialgericht Magdeburg wechseln, strebt das Präsidium des Sozialgerichts Magdeburg an, die Zuständigkeiten für die Bestandsverfahren unverändert zu lassen.
Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung
Informationen für Rechtsanwälte zur Handhabung der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)
Die am 18. Mai 2010 in Kraft tretende Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) dient auf Grundlage der Verordnungsermächtigung in § 6c GewO der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Europäischen Union (Richtlinie 2006/123/EG vom 12.12.2007) über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36). Diese Verordnung regelt Inhalt, Umfang und Art der Informationen, die ein Dienstleistungserbringer einem Dienstleistungsempfänger allgemein oder auf Anforderung zur Verfügung stellen muss. Auch auf die anwaltliche Tätigkeit findet die DL-InfoV Anwendung. Soweit Rechtsanwälte bzw. Anwaltskanzleien über eine Internetpräsenz verfügen, ergeben sich zahlreiche in der DL-InfoV geregelte Informationspflichten bereits aus geltendem Recht, insbesondere aus § 5 des Telemediengesetzes (TMG).
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