RAK aktuell

Das automatisierte Mahnverfahren


Sehr geehrte Rechtsanwältinnen,
sehr geehrte Rechtsanwälte,

wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass der elektronische Rechtsverkehr im Hinblick auf das bereits automatisierte Mahnverfahren zum 01.01.2020 weiter ausgebaut wird. Ab diesem Zeitpunkt müssen nicht nur die Anträge, sondern auch die Widersprüche gegen Mahnbescheide in maschinell-lesbarer Form eingereicht werden. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dürfen amtliche Vordrucke dann nicht mehr nutzen. §§ 689 und 702 ZPO treten zum 01.01.2020 in entsprechend angepasster Form in Kraft.

Wir verweisen zur Verdeutlichung auf den beA-Newsletter 17/2019 sowie auf die Ausführungen beim gemeinsamen Portal der Mahngerichte aller Bundesländer.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team der Geschäftsstelle
Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt

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