RAK aktuell

Nachweis von Kenntnissen im Berufsrecht

Mit der sogenannten großen BRAO-Reform vom 01.08.2022 ist auch die in § 43f BRAO geregelte Pflicht in Kraft getreten, innerhalb des ersten Jahres ab der erstmaligen Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Kenntnisse im Berufsrecht nachweisen zu müssen. § 43f BRAO gibt vor, dass die Lehrveranstaltung mindestens 10 Zeitstunden umfassen muss und die wesentlichen Bereiche des anwaltlichen Berufsrechts enthalten sein sollen. Diese werden im Einzelnen in § 43f BRAO aufgeführt.

Die Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt erkennt die Referendarausbildung in Sachsen-Anhalt als Lehrveranstaltung gemäß § 43f BRAO an.

Wer als Referendar in Sachsen-Anhalt in der Anwaltsstation regelmäßig teilgenommen hat, hat nach dem Ausbildungsplan mindestens 10 Zeitstunden Unterricht im Berufsrecht bekommen. Die Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt stellt gegebenenfalls auf Nachfrage entsprechende Teilnahmebescheinigungen aus, die später bei der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft insbesondere bei der Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt vorgelegt werden können.

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