Schlichtungsstelle

Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltsanwaltschaft

Seit dem 1. Januar 2011 arbeitet die neu­eingerichtete Schlichtungs­stelle der Rechts­anwaltschaft in Berlin als neutrale Ein­richtung zur Schlich­tung von Streitig­keiten zwischen Mandant und Rechts­anwalt.

Die Schlichtungs­stelle ist kein Organ der Bundes­rechtsanwalts­kammer, sondern eine eigen­ständige, unabhängige Ein­richtung, die bei der Bundes­rechtsanwalts­kammer in Berlin eingerichtet wurde. Sie kann bei vermögens­rechtlichen Auseinander­setzungen bis zu einem Streit­wert von 50.000 Euro angerufen werden. Voraus­setzung für eine Schlich­tung ist, dass beide Parteien zum Dialog bereit sind und die Kriterien zur Anrufung der Schlichtungs­stelle erfüllt werden.

obligatorische außergerichtliche Schlichtung

In Sachsen-Anhalt ist die Durchführung eines Einigungsversuchs vor einer außergerichtlichen Schlichtungsstelle in bestimmten Rechtsstreitigkeiten seit dem 1. Juli 2001 gesetzlich vorgeschrieben. Sie können eine Klage in diesen Fällen nur dann bei Gericht einreichen, wenn Sie nachweisen können, dass ein Schlichtungsverfahren durchgeführt wurde und dabei keine Einigung erzielt werden konnte.

Für die Durchführung des außergerichtlichen obligatorischen Schlichtungsverfahrens sind folgende Schlichtungsstellen vorgesehen:

- Die auf kommunaler Ebene eingerichteten Schiedsstellen. Auskünfte erteilen die Gemeinden und Amtsgerichte.
- Jede Notarin und jeder Notar. Auskunft erteilt die Notarkammer Sachsen-Anhalt.
- Jede Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt, die/der in der jährlich zu erstellenden Liste aufgenommen wurde.

Selbstverständlich können Sie auch außerhalb des obligatorischen außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens die Güte- und sonstigen Schlichtungsstellen jederzeit freiwillig anrufen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz.