Nachfolgend finden Sie die verschiedenen Zulassungsanträge zur Rechtsanwaltschaft und Syndikusrechtsanwaltschaft sowie Hinweis- und Merkblätter:
Die Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt ist zuständig für die Zulassung und die Aufnahme neuer Rechtsanwälte und Syndikusrechtsanwälte in ihrem Bezirk.