Nachfolgend finden Sie die verschiedenen Zulassungsanträge zur Rechtsanwaltschaft und Syndikusrechtsanwaltschaft sowie Hinweis- und Merkblätter:

Zulassung zum Rechtsanwaltsberuf

Die Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt ist zuständig für die Zulassung und die Aufnahme neuer Rechtsanwälte und Syndikus­rechtsanwälte in ihrem Bezirk.