Vollmachtsdatenbank

Elektronische Verwaltung der Mandanten-Vollmachten

Allgemeine Informationen zur Vollmachtsdatenbank

Hintergrund für den Einsatz der Vollmachts­datenbank ist die Einführung der „Voraus­gefüllten Steuer­erklärung“ (VaSt) durch die Finanz­verwaltung im Rahmen des E-Governments. Steuer­pflichtigen werden seit März 2014 ihre bei der Finanz­verwaltung gespeicherten Steuer­daten zur Übernahme in die Einkommen­steuererklärung bereitgestellt:

  • Lohnsteuer­daten vom Arbeitgeber,
  • Be­scheinigungen über den Bezug von Renten­leistungen,
  • Lohnersatzleistungen ab Veranlagungszeitraum 2014
  • Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen,
  • bestimmte Vorsorgeaufwendungen wie Riester und Rürup,
  • Name, Adresse und weitere steuerrelevante Informationen.

Für den Abruf der bei der Finanz­verwaltung gespeicherten Daten kann der Steuer­pflichtige auch seinen steuerlichen Berater (Rechts­anwalt/Steuer­berater Wirtschafts­prüfer/vereidigter Buch­prüfer) bevoll­mächtigen. Der Daten­abruf kann unter Ein­bindung der Vollmachts­datenbank der Rechts­anwalts­kammer Sachsen-Anhalt über die jeweils ein­gesetzte Software des Beraters sowie über das Elster­Online-Portal der Finanz­verwaltung erfolgen. Letzteres kann direkt im Wege des Einzel­abrufes durchgeführt werden.

Für die Vollmachts­datenbank benötigt der steuerliche Berater von seinem Mandanten die von der Finanz­verwaltung standar­disierte „Vollmacht zur Ver­tretung in Steuer­sachen“. Diese wird dann in die Voll­machts­datenbank ein­gepflegt und über­mittelt. So erhält die Finanz­verwaltung die In­formation, dass die Be­rechtigung zum Abruf der gespeicherten Steuer­daten des Mandanten vorliegt. Danach kann der Berater die bei der Finanz­verwaltung gespeicherten Daten schon während der Be­arbeitung der Steuer­erklärung einsehen, über­prüfen und seinen Mandanten über Ab­weichungen informieren.

Hilfe zur Vollmachtsdatenbank

Bei Fragen oder Schwierig­keiten können Sie die „Hilfe“-Funktion der Voll­machtsdaten­bank verwenden oder sich – je nach Art des Problems – an eine der folgenden Kontakte wenden:

  • Technische Fragen zur Inbetriebnahme Ihrer Zugangskarte:
    Firma Teleperformance unter der Hotline-Nummer +49 900 1673333 (9,90 € pro Anruf)
  • Fragen zur Nutzung der Vollmachtsdatenbank:
    DATEV unter der Hotline-Nummer +49 911 31936893 (9,00 € pro Anruf)
Gebühren zur Vollmachtsdatenbank

Die Rechtsanwalts­kammer Sachsen-Anhalt erhebt für die Aus­stellung bzw. Regis­trierung eines Zugangs­mediums (Erst-, Ersatz- oder Folgemedium) einmalig folgende Gebühren:

  • Beantragung einer VDB-Zugangskarte: 50,00 €
  • Registrierung DATEV SmartCard für Berufsträger (alternativ der DATEV mIDentity Stick für Berufsträger): 35,00 €

Die Bankverbindung zu den Gebühren ist dem jeweiligen Antragsformular zu entnehmen.

Die Nutzung der Vollmachts­datenbank wird über die Vollmachten abgerechnet.
Pro erfasster Voll­macht und Kalender­jahr stellt die DATEV 0,60 € netto in Rechnung.

Downloads und Links zur Vollmachtsdatenbank

Die Rechtsanwalts­kammer Sachsen-Anhalt ermöglicht ihren Mit­gliedern die Nutzung der Voll­machts­datenbank.

Teilnehmende Rechts­anwälte, Steuer­berater, Wirtschafts­prüfer und vereidigte Buch­prüfer können mit der Vollmachts­datenbank die Voll­machten ihrer Mandanten elek­tronisch verwalten und ver­einfacht an die Finanz­verwaltung übermitteln. Damit sind Sie als steuer­licher Berater in der Lage, die Daten zur voraus­gefüllten Steuer­erklärung bei der Finanz­verwaltung über Ihre eingesetzte Einkommen­steuer­software abzurufen.

Sollten Sie als Berufs­träger mit Mehrfach­qualifikation (StB/WP/vBP/) die Vollmachts­datenbank bereits nutzen, über­legen Sie bitte, ob Sie darüber hinaus einen Zugang zur Vollmachts­datenbank der Rechts­anwalts­kammer Sachsen-Anhalt benötigen. Dieses wird nur in Einzel­fällen mit einem Zusatz­nutzen verbunden sein.

Um die Vollmachts­datenbank nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst registrieren. Sofern Sie DATEV-Mitglied sind, können Sie eine ggf. bereits vor­handene DATEV-SmartCard für Berufs­träger (alternativ der DATEV mIDentity Stick für Berufs­träger) verwenden. Andern­falls benötigen Sie unsere VDB-Zugangs­karte mit SmartCard-Funktion. Bitte ver­gewissern Sie sich im Rahmen der Nutzung, dass Ihre Zugangs­karte gesteckt und funktions­bereit ist.