Aufgaben der Kammer

Gesetzlich zugewiesene Aufgaben der RAK des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzliche Aufgaben

Die Rechts­anwalts­kammer Sachsen-Anhalt ist die Selbst­verwaltungs­organisation des freien Berufs der Rechts­anwälte im Land Sachsen-Anhalt. Ihr ge­hören die im Land Sachsen-Anhalt ansä­ssigen Rechts­anwälte, verkammerten Rechts­beistände und Rechts­anwalts­gesellschaften, die nieder­gelassenen europäischen Rechts­anwälte gem. EuRAG und die aus­ländischen Rechts­anwälte gem. § 206 BRAO an.

Als juristische Person des öffent­lichen Rechts in der besonderen Rechts­form der öffentlich-recht­lichen Körper­schaft nimmt sie als Teil der mittel­baren Staats­verwaltung die ihr gesetzlich zuge­wiesenen Auf­gaben wahr. Dabei unter­liegt sie der Staats­aufsicht durch die Landes­justizver­waltung.

Die gesetzlich zuge­wiesenen Auf­gaben der Rechts­anwalts­kammer des Landes Sachsen-Anhalt sind unter anderem in der Bundes­rechtsanwalt­sordnung (BRAO) geregelt. Die Zulassung und der Wider­ruf der Zulas­sung zur Rechts­anwaltschaft, die Ver­leihung von Fach­anwalts­bezeichnungen, die Mit­wirkung an der Juristen­ausbildung und die Aus- und Fort­bildung der Rechts­fachwirte und der Rechts­anwaltsfach­angestellten gehören zu den wichtigsten Auf­gaben der Rechts­anwaltskammer.

Der Aufgaben­kreis der Rechts­anwalts­kammer des Landes Sachsen-Anhalt be­schränkt sich nicht auf die ihr gesetz­lich ausdrück­lich zugewiesenen Auf­gaben. Sie nimmt darüber hinaus viel­fältige Dienst­leistungs­funktionen für ihre Mit­glieder wahr und vertritt die Interessen der Anwalt­schaft gegenüber Gesetz­gebungs- und Verwaltungs­organen.

Rechtsgrundlagen

Jede Rechts­anwältin und jeder Rechts­anwalt ist ein unabhän­giges Organ der Rechts­pflege. Sie üben einen freien Beruf aus. Die deutsche Anwalt­schaft ist diesem Grund­verständnis entsprechend in 28 regionalen Selbst­verwaltungs­körperschaften organisiert - den Rechts­anwalts­kammern.

Die Rechts­anwalts­kammer Sachsen-Anhalt ist die Selbst­verwaltungs­organisation aller Rechts­anwältinnen und Rechts­anwälte im Land Sachsen-Anhalt.

Als juristische Person des öffent­lichen Rechts in der besonderen Rechts­form der öffent­lich-rechtlichen Körper­schaft nimmt sie als Teil der mittel­baren Staats­verwaltung die ihr gesetz­lich zuge­wiesenen Auf­gaben wahr. Dabei unterliegt sie der Staats­aufsicht durch die Landes­justiz­verwaltung.

Der Aufgaben­kreis der Rechts­anwalts­kammer des Landes Sachsen-Anhalt beschränkt sich nicht auf die ihr gesetzlich aus­drücklich zuge­wiesenen Auf­gaben. Sie nimmt über die Be­treuung und Be­ratung ihrer Mit­glieder hinaus viel­fältige Dienst­leistungs­funktionen für ihre Mit­glieder wahr und ver­tritt die Interessen der Anwalt­schaft gegenüber Gesetz­gebungs- und Ver­waltungs­organen.

Als Körper­schaften des öffent­lichen Rechts gewähr­leisten die Rechts­anwalts­kammern die Unabhängig­keit der Anwalt­schaft von staat­licher Einfluss­nahme.

Hierzu verweisen wir auch gerne auf den Podcast der Bundesrechtsanwaltskammer (auch abrufbar unter Spotify, Deezer und Apple).