Kammerbeitrag

Beitragspflicht für die Dauer der Mitgliedschaft

Der Kammerbeitrag wird regelmäßig auf der jährlich stattfindenden Kammer­ver­sammlung durch die Mitglieder der Rechts­anwalts­kammer beschlossen. Derzeit beträgt der jährliche Kammer­beitrag 351,00 €. Dieser ist zum 31.03. eines jeden Jahres in einer Summe fällig. Besteht die Mit­gliedschaft in der Rechts­anwalts­kammer nicht im ganzen Kalenderjahr, so ist der Kammer­beitrag anteilig für jeden an­gefangenen Monat zu entrichten.