Anträge

Download von Anträgen und Hinweisblätter zur Zulassung zur Rechtsanwaltschaft sowie zur Syndikusanwaltschaft

Zulassung & Standort

Für die Zulassung zum Rechtsanwaltsberuf sind die örtlichen Rechtsanwalts­kammern zuständig. Derzeit sind ca. 1443 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Sachsen-Anhalt zugelassen. Die Rechtsanwaltskammer ist gleichzeitig für die Zulassung von Berufs­ausübungs­gesellschaften sowie ausländischen Kolleginnen und Kollegen zuständig.

Mit der Aushändigung der Zulassungs­urkunde wird die Zulassung zur Rechts­anwaltschaft wirksam. Die Aushändigung erfolgt im Rahmen der Vereidigung, die von einem Mitglied des Vorstandes der Rechtsanwalts­kammer vorgenommen wird.

Für Vereidigungstermine wenden Sie sich bitte telefonisch an die Geschäftsstelle.